Direkt zum Inhalt
News

Wirtschaftsverbände für baldige Einführung einer Rechtsform für gebundenes Vermögen – BNW-Mitgliedsunternehmen liefern heute schon Best Practice-Beispiele

Berlin, 19.01.2023: In einem gemeinsamen Papier mit 21 anderen Wirtschaftsverbänden fordert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft BNW die baldige Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen. Einige BNW-Mitgliedsunternehmen haben diese Idee bereits Realität werden lassen.  

Nachhaltige Wirtschaftspolitik Presse

Pressemitteilung

Wirtschaftsverbände für baldige Einführung einer Rechtsform für gebundenes Vermögen – BNW-Mitgliedsunternehmen liefern heute schon Best Practice-Beispiele

Berlin, 19.01.2023: In einem gemeinsamen Papier mit 21 anderen Wirtschaftsverbänden fordert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft BNW die baldige Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen. Einige BNW-Mitgliedsunternehmen haben diese Idee bereits Realität werden lassen.  

Die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, kurz GmgV, ist aus Sicht des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft BNW eine unbürokratische, einfache Lösung, die von Unternehmern ohne große Beratung umgesetzt werden kann. „Wir haben uns über die Zielsetzung im aktuellen Koalitionsvertrag sehr gefreut. Nun wird es höchste Zeit für die Umsetzung. Heute zeigen wir mit den Eckpunkten auf, wie diese aussehen könnte“, erklärt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Verbands, anlässlich der Veröffentlichung des Papiers. „Aus vielen Gesprächen mit unseren Mitgliedsunternehmen weiß ich, dass immer mehr Unternehmer:innen ihre Firmen als aktive Gestalter:innen einer nachhaltigen Transformation verstehen, als Gemeinschaften von Gleichgesinnten Die Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen gibt ihnen die Möglichkeit, die Identifikation für Beschäftigte sicherzustellen. So können ihre Unternehmen im Sinne der Werte-Orientierung selbstbestimmt weitergeführt werden. Unter den Mitgliedern unseres Verbands befinden sich schon heute Unternehmen im Verantwortungseigentum in den unterschiedlichsten Branchen“, freut sich die Verbandschefin.

BNW-Mitglieder als Vorreiter für Verantwortungseigentum

Elobau entwickelt und produziert Sensortechnik. Das 1972 gegründete Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden ist seit 2016 ein Stiftungsunternehmen.

Der Waschbär Umweltversand ist ein Versandhandel für umweltgerechte und sozialverträgliche Produkte. Das Unternehmen mit knapp 400 Mitarbeitenden ist seit 2017 in Verantwortungseigentum.

Ecosia ist eine alternative Suchmaschine, die mit den Unternehmensgewinnen weltweit Bäume pflanzt. 2018 haben die Eigentümer ihre Firma zu einem Unternehmen in Verantwortungseigentum umgewandelt.

Das Berliner Start-up einhorn products stellt vegane Kondome und faire Bio-Periodenprodukte her. Das Unternehmen ist seit 2019 in Verantwortungseigentum.

Das Fintech Unternehmen Taptree bietet ein bargeldloses Bezahlsystem an, bei dem die Beteiligten unkompliziert einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Es ist von seiner Gründung im Jahr 2021 an ein Unternehmen im Verantwortungseigentum.

Märkisches Landbrot ist eine Lieferbäckerei aus Berlin-Neukölln. Im September 2021 wurde die gemeinnützige Stiftung Märkisches Landbrot gegründet, die alleinige Eigentümerin der GmbH ist.

Das Sozialunternehmen Goldeimer vertreibt Produkte wie Trockenklos, Toilettenpapier und Seife. Seit 2022 ist es in Verantwortungseigentum.

WEtell ist ein nachhaltiger Mobilfunkunteranbieter. Im Juni 2022 ist das Freiburger Unternehmen ins Verantwortungseigentum überführt.

Das Hamburger Software-Entwicklungs- und Technologieberatungsunternehmen inoio ist seit April 2023 in Verantwortungseigentum.

Purpose Ventures hilft Start-Ups als Finanzierungspartner dabei, individuelle Eigentums- und Finanzierungsformen zu finden, die zu ihren Bedürfnissen und Werten passen sowie ihre Mission und Selbstständigkeit erhalten.

Auch die Stiftung Verantwortungseigentum, Initiatorin des Forderungspapier, ist Mitglied beim BNW. „Wir freuen uns, aus dem Justizministerium zu vernehmen, dass es mit der Rechtsform vorangeht. Das Positionspapier gibt dem Gesetzgeber wichtige Eckpunkte mit auf den Weg, die das Ergebnis der intensiven öffentlichen Expertendiskussion während der letzten drei Jahre sind. Ganz zentral: Es braucht eine eigenständige neue Rechtsform und eine Vermögensbindung, die rückwirkend nicht änderbar ist“, so Armin Steuernagel, geschäftsführender Vorstand der Stiftung.

Sinn und Selbstbestimmung

Der Bedarf an einer neuen Rechtsform ist vor allem in drei Unternehmensgruppen besonders hoch: im Mittelstand, bei nicht-Exit-orientierten Start-ups sowie in Sozialunternehmen. Vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und die Weitergabe zum Nennwert machen die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde eine rechtssichere Vermögensbindung nicht erlauben und dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen. Zudem sei die Rechtsform steuerrechtlich genauso zu behandeln wie alle anderen Rechtsformen und dürfe keinesfalls als Steuersparmodell missbraucht werden können.

Dass eine solche Rechtsform für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen relevant ist, zeigt die Diversität der Unterzeichnenden: vom Bundesverband für Nachhaltige Wirtschaft über den Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft BVMW bis zum Digitalverband BVDW und dem Blockchain-Verband sowie ersten IHK-Verbänden. Es wird erwartet, dass weitere Verbände sich anschließen.

 

Pressekontakt:

Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.

Kristina Kara, Pressesprecherin

kara@bnw-bundesverband.de

+49 174 1879104

Zur Pressemitteilung
Zum Forderungspapier