Energie

Windräder in schneebedeckten Bergen

Energiewende

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat viele Väter und Mütter – eine:r davon ist der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft. Die Förderung erneuerbarer Energien ist ein Kernanliegen des Verbandes. Das EEG hat den so notwendigen Beginn des Umbaus unseres Energiesystems ermöglicht und die regenerativen Energien erfolgreich gemacht. Mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die globale Klima­gerechtigkeit ist der Verzicht auf fossile Kraftwerke und Kernenergie ohne Alternative. Viele unserer Mitglieder sind Pioniere in der Nutzung erneuerbarer Energien oder der Umsetzung von alternativen und effizienten Energiesystemen in ihren Betrieben.

Wir sind Ansprechpartner für die Politik in Energiefragen, die kleine und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland betreffen. Viele unserer Mitglieder engagieren sich parallel für Energie in Bürger:innenhand und somit für die Demokratisierung der gesamten Energieinfrastruktur.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft ist Mitglied in der klima-allianz deutschland, beim Bündnis Bürgerenergie e.V. und im fesa e.V.

Zentrale Forderungen auf einen Blick

  • konsequenter Umbau der Energieversorgung hin zu 100 % erneuerbaren Energien(EE)
  • keine restriktive Begrenzung von Ausbaukorridoren der EE
  • Förderung dezentraler, kleinstrukturierter und demokratischer Energieversorgung in Bürgerhand
  • Reduzierung der Industrierabatte auf tatsächlich energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Branchen, ohne Wettbewerbsverzerrung zwischen nur im nationalen Wettbewerb stehenden KMUs und international agierenden Unternehmen
  • keine Umlagen auf erneuerbaren Eigenstrom und die Eigenstromversorgung aus hoch-effizienter Kraft-Wärme-Kopplung
  • keine verpflichtende Direktvermarktung für Erzeuger regenerativer Energien (weil diese eine Privilegierung der Großvermarkter bedeutet)
  • umlagefinanziertes Fondsmodell für eine verlässliche Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung – eine Finanzierung soll zunächst durch Vermieter erfolgen, nach erfolgreicher Sanierung kann ein Teil der Kosten auf Mieter umgelegt werden
  • gesetzliche Festlegung des Begriffs „Ökostromanbieter“, der den Ausbau der erneuerbaren Kapazitäten durch die Anbieter in Deutschland einschließt
  • neue Anreizprogramme für die Umwandlung und Speicherung von EE

Gebäudesanierung

In Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung hat der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft im Herbst 2013 ein umlagefinanziertes Fondsmodell für eine verlässliche Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung vorgelegt. Dabei soll die Finanzierung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden zunächst durch den Vermieter erfolgen, nach erfolgreicher Sanierung kann ein Teil der Sanierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft ist Mitglied der Gebäude-Allianz zur energetischen Gebäudesanierung.
Maßnahmenkatalog und Forderungen

 

Echter Ökostrom

Wer Ökostrom bezieht, beschleunigt damit nicht unbedingt den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Schuld daran ist ein Zertifizierungssystem, das es ermöglicht, europaweit mit so genannten „Herkunftsnachweisen“ (EECS-Zertifikaten) zu handeln und so aus Kohle- und Atomstrom grün gelabelten Strom zu machen. So beziehen viele Verbraucher:innen Strom, der nicht im Inland, sondern unter anderem in österreichischen und norwegischen Wasserkraftanlagen gewonnen wird.
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Ansprechpartnerin

Phoebe Köster
Referentin für Klimaschutz- und Energiepolitik

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